Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Befangen: 1

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt zur Stellungnahme der Anlieger Am Haus Langen / Boschweg vom 03.04.2013:

 

Die Anregung, die Aufpflasterung zu entfernen, steht  nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Änderung des Bebauungsplanes, zumal die Aufpflasterung auch außerhalb des Geltungsbereiches liegt. Zu berücksichtigen ist, dass die Aufpflasterung als Maßnahme der Verkehrsberuhigung seinerzeit hier gebaut worden ist und schon in der Einfahrt für eine Temporeduzierung sorgt. Die Situation soll nach Inbetriebnahme des Lebensmittelmarktes nochmals geprüft und erst dann entschieden werden.

 

Die Frage der Straßenreinigung kann ebenfalls nicht auf Ebene des Bebauungsplanes beantwortet werden. Hier werden grundsätzliche Regelungen über die Straßenreinigungssatzung getroffen. Danach führt die Gemeinde die Reinigung nur in den Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen durch, in allen Wohn- und Wohnsammelstraßen ist die Reinigungspflicht auf die Anlieger übertragen, die hierfür auch keine Straßenreinigungsgebühren bezahlen. An dieser Regelung soll auch festgehalten werden und nicht in Einzelabschnitten kostenintensive Sonderreinigungen durchgeführt werden.


Abstimmung:       einstimmig

 

(Ratsmitglied Wellermann hat wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teilgenommen.)