Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gem. § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 a BauGB, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Schulgelände-Everswinkel“ durchzuführen. Im Wege der Änderung soll die maximal zulässige Verkaufsfläche im Bereich des Lebensmittelmarktes Alverskircher Str. 24 von 900 auf 950 m² erhöht werden.
Abstimmung: einstimmig
