Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt zum Schreiben des Herrn Dr. Lommatzsch, eingegangen am 28.05.2013:
Die Petition der Anlieger wurde geprüft, beraten und ist in die abschließende Abwägungsentscheidung eingeflossen. Das Ergebnis wird gem. § 3 Abs. 2, Satz 2 BauGB erst nach abschließender Entscheidung durch den Gemeinderat mitgeteilt.
Die Schaffung einer unerträglichen und gefährlichen Situation sowie Zerstörung eines wertvollen Refugiums durch die Ansiedlung des Lebensmittelmarktes an der Freckenhorster Straße wird nicht gesehen.
Welche Art von Bäckereiverkauf mit welchen Öffnungszeiten betrieben werden soll, steht noch nicht fest. Für eine unzumutbare Belastung bestehen keine Anhaltspunkte, zumal eine Bäckerei auch in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig wäre.
Abstimmung: einstimmig
(Ratsmitglied Wellermann hat wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung
teilgenommen.)
