Sitzung: 19.09.2013 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 098/2013
Beschluss:
Die Gemeinde Everswinkel wird dem Landrat des Kreises Warendorf im Rahmen der Benehmensherstellung nach § 55 KrO NRW folgende Stellungnahme zuleiten:
„Die Gemeinde Everswinkel hat Ihr Eckdatenpapier zum Entwurf des Kreishaushaltes 2014 dankbar zur Kenntnis genommen. Die dort dargestellte Entwicklung wird vom Bürgermeister und von den politischen Vertretern jedoch mit Sorge betrachtet.
Wie in den vergangenen Jahren steigt das Umlagevolumen zur Finanzierung der Aufgaben des Kreises Warendorf weiterhin stetig an. Selbstverständlich ist es uns bewusst, dass der Kreis in den vergangenen Jahren zur Entlastung der kommunalen Haushalte seine Ausgleichsrücklage zur Deckung von Fehlbeträgen eingesetzt hat und somit eine Steigerung der Zahllast der Kommunen ab 2014 zu erwarten war. Aber das Ausmaß der Steigerung ist beängstigend.
Gute Ansätze zur Entlastung der finanziellen Situation der kommunalen Familie wie z.B. ab 2014 die vollständige Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund scheinen im Saldo zu „verpuffen“. Wenn man dann bedenkt, dass weitere Belastungen durch das Land, wie z.B. die Solidarumlage, von den Kommunen auch vor dem Hintergrund getragen werden sollen, dass es gleichzeitig Entlastungen wie die genannte Bundesbeteiligung gibt, bleiben unterm Strich doch wieder nur Belastungen für die Gemeinden über. Ihren Ausführungen ist zu entnehmen, dass es Ihnen nicht einmal im ersten Jahr möglich ist, die Entlastung vollständig weiterzugeben, da erwartete Steigerungen der Aufwendungen bereits abgezogen werden müssen.
Solidarumlage ist natürlich ein Stichwort, was uns in Everswinkel gerade sehr umtreibt. Die Gemeinde Everswinkel hat in den letzten 4 Jahren (und auch im laufenden Jahr) Verluste in der Ergebnisrechnung hinnehmen müssen. Auch die Gemeinde Everswinkel „verfrühstückt“ ihr Eigenkapital zur Deckung der laufenden Aufwendungen. Und nun sollen wir ab dem Jahr 2014 eine Solidarumlage an das Land überweisen, im Jahr 2014 voraussichtlich 440 T€ !
Vor diesem Hintergrund ist die weitere Belastung für die Gemeinde Everswinkel durch die Kreisumlage in Höhe von 1.013 T€ auf insgesamt 5.964 T€ neben der Solidarumlage nicht zu verkraften. Selbstverständlich ist ein großer Teil dieser Steigerung unseren gestiegenen Umlagegrundlagen geschuldet. Da jedoch mit der Solidarumlage weitere Anteile dieser Steuerkraft abgeschöpft werden, bleibt für uns kein Spielraum mehr, um ein finanzwirtschaftlich vertretbares Ergebnis zu erreichen, geschweige denn den kommunalen Haushalt zu gestalten.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie eindringlich bitten, einige Aufgabenbereiche und Ausgabenblöcke nochmals zu prüfen, um die Gemeinde Everswinkel und alle anderen kreisangehörigen Kommunen nicht mit zu hohen Zahlbeträgen zu belasten. Auch der Kreis konnte sich in den vergangenen Jahren in der Regel darauf verlassen, dass am Ende des Jahres ein besseres Ergebnis präsentiert werden konnte, als es nach dem Haushaltsplan zu erwarten war. Somit könnte möglicherweise durchaus noch Gestaltungsspielraum ausgenutzt werden.
(1) Der Kreis möge bei der Festsetzung der LWL-Umlage alle Bemühungen darauf verwenden, dass mögliche Potentiale genutzt werden, um den Hebesatz zu senken.
(2) Die Abrechnung der Einheitslasten wird im Dezember 2013 erwartet. Der Kreis möge prüfen, ob über eine periodengerechte Zuordnung die Abwicklung im laufenden Haushalt oder ggfls. über eine Sonderumlage 2013 erreicht werden kann. Dadurch würde der Umlagebedarf im Jahr 2014 für die Gemeinden um 1,7 Mio. € entlastet. Ob das von Ihnen erwartete Ergebnis 2013 tatsächlich erreicht wird, ist – wie Sie bestätigen - mit deutlichen Unsicherheiten versehen, so dass eine Finanzierung 2013 möglicherweise doch machbar ist. Selbst bei einer Sonderumlage im Jahr 2013 könnten die Gemeinden die zusätzlichen Belastungen in der Regel aus Ihren Erstattungsansprüchen decken.
(3) Im Personalbereich sind in den vergangenen Jahren deutliche Personalzuwächse aufgetaucht. Viele dieser neuen Stellen sind den gesetzlichen Regelungen geschuldet oder durch neue, refinanzierte Aufgabenerweiterungen entstanden. Teilweise werden jedoch, wie z.B. für die Schulsozialarbeit, Standards geschaffen, die nach dem Wegfall der Refinanzierung doch wieder die Kreisumlage belasten.
Zahlreiche von Ihnen aufgeführte Aufgabenbedarfe (z.B. Digitalfunk oder IVU-Richtlinie im Umweltbereich) schaffen aus unserer Sicht wiederum neue Standards. Vor dem Hintergrund der schwierigen finanziellen Situation der Gemeinden möchten wir Sie bitten, die Schaffung neuer Standards und damit verbundener Aufgabenbereiche kritisch zu hinterfragen und mögliches Einsparpotential konsequent auszunutzen.“
Abstimmung: einstimmig
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.
