Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden gem. § 83 GO NRW mit einem Betrag in Höhe von 42.500 € genehmigt und mit einem Betrag in Höhe von 500 € zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmung:       einstimmig

 


Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen, die Verwaltungsfachwirtin Bürgin in der Sitzung erläutert.

 

Wie unter TOP 4 ö. T. erörtert, seien für den Bau eines Löschwasserteiches im Bereich Boschweg / Rott zusätzliche Mittel erforderlich. Der vorhandene Investitionsansatz für die Erweiterung des Gewerbegebietes „Grothues“ im Produkt 12.01.02 werde nicht in  voller Höhe benötigt. Die dort vorhandenen freien Mittel würden für den Löschteich verwendet und der Ansatz werde um weitere 20.000,00 € erhöht. Die Summe der zu genehmigenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erhöhe sich insoweit um diesen Betrag auf 42.500,00 €.