Dipl.-Ing. Holzmüller berichtet, dass er am vergangenen Montag einen Ortstermin mit den Anliegern des Baugebietes „Große Kamp“ gehabt habe, um die Details des geplanten Endausbaus abzustimmen. Dabei sei weitgehendes Einvernehmen erzielt worden. Lediglich zu den Planungen, die - vom Ort aus gesehen - erste Zufahrt in das Baugebiet und den ersten Stich in Richtung Norden noch nicht endgültig fertig zu stellen, habe es Widerstand seitens einiger Anwohner des nördlichen Stiches gegeben. Dieser habe die Verwaltung zwischenzeitlich auch schriftlich erreicht mit der Bitte,  über den Punkt in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz am 23.06.2009 zu beraten. Er wolle die Thematik aber auch zuvor im zuständigen Bezirksausschuss Alverskirchen erörtern.

 

Dipl.-Ing. Holzmüller verliest die an Ihn gerichtete E-Mail der Eigentümer des Hauses Große Kamp 25 vom 16.06.2009. Die Entscheidung, hier nur den zu den bebauten Grundstücken gerichteten Randstein und die Rinne zu setzen, beruhe darauf,  dass in den genannten Bereichen ein großer Teil der Grundstücke nicht bebaut sei. Die Erfahrung habe gezeigt, dass eine fertiggestellte Straße bei nachfolgenden Baumaßnahmen auf einer größeren Zahl von Baugrundstücken zumeist starken Schaden nehme. Die Anlage von Randstein und Rinne mit einem Asphaltkeil als Kantenschutz ermögliche den Anliegern jedoch,  Ihre Zufahrten, Zugänge und Vorgärten angepasst an das endgültige Ausbauniveau fertig zu stellen. Auf weitergehende Nachfrage des Ratsmitgliedes Brockmann erklärt er, dass es ansonsten in den Bereichen bei der Baustraße und geschottertem Randstreifen verbliebe, der gegenüber dem Endausbauzustand  noch Parkmöglichkeiten anbiete. Ziel sei es, durch eine geordnete Entwässerung auch hier akzeptable Zugangs- und Zufahrtsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Vorsitzender Gerd-Holling erkundigt sich, inwieweit die erforderlichen Abstände zur Gärtnerei und damit die Kriterien einer möglichen Bebauung der noch unbebauten Grundstücke überprüft worden seien. Bürgermeister Banken antwortet, dass man an dem Thema dran sei. Im Übrigen erfolge in dem Baugebiet nach der zügigen Bebauung der Grundstücke auch ein zügiger, zeitnaher Endausbau. In anderen Städten und Gemeinden müssten Anlieger vielfach Zeiten von neun oder gar zwölf Jahren bis zum Endausbau ihres Baugebietes hinnehmen.

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und tragen die Entscheidung, auf einen Endausbau in den genannten Bereichen zu verzichten, mit.