Beschluss:
Im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Königskamp II“ wird auf Grundlage der vorgestellten Planung sowie des Beratungsergebnisses (Anlage 2) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer eines Monats durchgeführt.
Abstimmung: einstimmig
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 017/2014 verwiesen, die Gemeindeoberamtsrat Reher erläutert. Frau Dinter (Planungsbüro Tischmann & Schrooten) erläutert die Entwurfsplanung anhand einer Power-Point-Präsentation eingehend und umfassend.
Ratsmitglied Folker gibt zu bedenken, dass es schwer vorstellbar sei, den Eigentümern der Grundstücke, welche sich am Übergang zu den Altanliegern und öffentlichen Grünflächen befinden, eine Niveauangleichung auf einer Breite von 5m festzusetzen. Diese Problematik sei besser bei den Verkaufsgesprächen zu erläutern und Vorschläge bzgl. des Niveauausgleiches aufzuzeigen.
Auf Nachfrage des Ratsmitgliedes Dr. Hamann erklärt Frau Dinter, dass die ursprünglich vorgesehene Bungalowbebauung in diesem Bebauungsplan nicht mehr festgesetzt werden würde, es jedoch aufgrund der aufgeweiteten Dachneigung und -form auf jedem Grundstück möglich sei, ein Haus in Bungalowbauweise zu errichten.
Gemeindeoberamtsrat Reher präsentiert eine weitere Variante (Anlage 1), mit 23 Grundstücken und jeweils einer festgesetzten Wohneinheit, wie sie auch im Bezirksausschuss gezeigt worden sei. Es sei auch eine Kombination aus festgesetzten ein und zwei Wohneinheiten denkbar. Gemeindeoberamtsrat Reher und Frau Dinter erläutern, dass die Variante mit durchgängig nur einer zulässigen Wohneinheit nach Rücksprache mit der Rechtsberatung nicht rechtssicher sei. Frau Dinter habe nach dieser Erkenntnis eine neue Entwurfsplanung erstellt (Anlage 2), nach der je angefangene 500 qm Grundstücksfläche eine Wohneinheit zulässig sei, so dass es maximal zu 22 Wohneinheiten kommen könne (auf einem der großen Grundstücke sei bereits ein Einfamilienhaus realisiert).
Ratsmitglieder Schulze Zurmussen und Friedrich erklären, dass die Verwaltung mit der Erstellung des Gutachtens den Wohnungsneubaubedarf ausreichend nachgewiesen habe und die Aufgaben aus dem Urteil des OVG ausreichend erfüllt seien. Die Vertreter der Politik und die Verwaltung müssten jetzt den Bedürfnissen der Bürger nachkommen und einen schnellen Start für ein neues Baugebiet ermöglichen.
Ratsmitglied Stelthove erklärt, dass zu erkennen sei, dass das ursprünglich geplante Neubaugebiet „Königskamp“ überdimensioniert gewesen sei. Mit dem neuen Entwurf des Planungsbüros Tischmann & Schrooten würde die Nachfrage an Wohnbauflächen ausreichend gedeckt werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN würden dem neuen Entwurf (Anlage 2) zustimmen.
Ratsmitglied Dr. Hamann erklärt, dass anhand des erstellten Gutachtens deutlich zu erkennen sei, dass das ursprünglich geplante Neubaugebiet „Königskamp“ überdimensioniert gewesen sei. Der Bebauungsplan Nr. 56 „Königskamp II“ müsse daher rechtssicher sein, so dass bei einer weiteren Rechtsprüfung keine Fehler oder Lücken aufzufinden seien. Ratsmitglied Dr. Hamann berichtet, dass die SPD-Fraktion das erstellte Gutachten des Planungsbüros Schulten Stadt- und Raumentwicklung auf Plausibilität überprüfen lassen würde. Die SPD-Fraktion habe unter anderem mit der Bezirksregierung Münster bzgl. der Prüfung auf Plausibilität Kontakt aufgenommen und um einen dortigen Beratungstermin gebeten. Ratsmitglied Dr. Hamann gibt seine 2-seitige Auswertung der Ergebnisse des Abschlussberichtes „Wohnungsneubaubedarf in Alverskirchen“ zu Protokoll (Anlage 3).
Bürgermeister Banken und Ratsmitglied Schulze Zurmussen erklären, dass das Gutachten plausibel sei. Die Schlussfolgerung des Gutachtens auf Seite 28 sei eindeutig und aussagekräftig. Das Gutachten sei von einem ausgewählten Planungsbüro mit guten Reputationen sorgfältig erstellt worden.
Nach Diskussion über die Entwurfsplanung und das erstellte Gutachten des Planungsbüros SSR fasst der Ausschuss für Planung und Umweltschutz folgenden
