Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Im Verfahren zur 19. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Alverskirchen Mitte-Süd“ wird auf Grundlage der vorgestellten Planung sowie des Beratungsergebnisses (Kombination aus Variante 1: jeweils 7m Grenzabstand und Variante 2: Baugrenze an der Hofstelle Grüner Weg / Neustraße) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Wege einer Bürgerversammlung sowie Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats durchgeführt. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und ihnen Gelegenheit zur Äußerung für die Dauer eines Monats gegeben.

 

 


Abstimmung:                        6 Ja-Stimmen

                                                3 Enthaltungen

 


Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 018/2014 verwiesen, die Gemeindeoberamtsrat Reher erläutert. Herr Loh (Planungsbüro Tischmann & Schrooten) erläutert die Herangehensweise, die Festsetzungen und zwei Varianten als Entwurfsskizze anhand einer Power-Point-Präsentation eingehend und umfassend.

 

Gemeindeoberamtsrat Reher berichtet das Beratungsergebnis aus der Sitzung des Bezirksausschusses Alverskirchen. Das Ergebnis sei eine Kombination aus Variante 1 mit „Gleichbehandlung“ der Grenzabstände von jeweils 7 m zwischen den Gärten und Variante 2 der Baugrenze an der Hofstelle (Grüner Weg / Neustraße).

 

Auf Rückfrage des Ratsmitgliedes Folker, wonach sich die Festsetzung der Dachneigung hier richten würde, erläutert Herr Loh, dass diese sich anhand der umliegenden Bestandsgebäude orientieren würde. In einem Neubaugebiet würde die Dachneigung mit 42°-45° festgesetzt werden.

 

Ratsmitglied Schulze Zurmussen erklärt, dass die Entwurfsskizzen sich gezielt an der Bestandsbebauung orientieren und die Festsetzungen daher nachvollziehbar sein würden. Die CDU-Fraktion würde sich dem Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses Alverskirchen anschließen.

 

Ratsmitglied Stelthove erklärt, dass die Variante 1 mit Beibehaltung der Grünfläche an der Hofstelle dem Gebiet Bergkamp bis Neustraße einen besonderen Charme geben würde. Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN würde daher sich gegen den Beschlussvorschlag des Bezirksausschusses Alverskrichen entscheiden.

 

Herr Loh erklärt, dass bei der Variante 1 (Baugrenze an der Hofstelle Grüner Weg / Neustraße) dem Eigentümer die bereits erteilte Möglichkeit auf Nachverdichtung / Innenentwicklung wieder entzogen haben würde. Für dieses Grundstück sei mit einer vorherigen Änderung des Bebauungsplanes bereits Baurecht erteilt worden.

 

Ratsmitglied Friedrich erklärt, dass sich bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürgerversammlung durch Diskussion vielleicht noch weitere Varianten ergeben würden. Die FDP-Fraktion würde sich daher für Variante 2 entschieden mit der Option diese Variante nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürgerversammlung ggf. zu verändern.

 

Ratsmitglied Dr. Hamann erklärt, dass die Variante 1 mehr Möglichkeiten für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen bieten würde. Die SPD-Fraktion würde sich daher für Variante 1 entscheiden mit der Option, diese Variante nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Bürgerversammlung ggf. zu verändern.

 

Gemeindeoberamtsrat Reher erklärt, dass bei der Bürgerversammlung beide Varianten gezeigt werden würden. Mit einer der beiden Varianten müsse man aber in das Verfahren gehen.

 

Nach Diskussion über die zwei vorgestellten Varianten fasst der Ausschuss für Planung und Umweltschutz auf Vorschlag des Bezirksausschusses Alverskirchen folgenden