Sitzung: 29.06.2009 Schul-, Sport- und Kulturausschuss
Ratsmitglied Richter bittet die Gemeindeverwaltung um Prüfung, ob die freiwillige Leistung der Gemeinde Everswinkel zur Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel (§ 96 Abs. 3 Schulgesetz NRW) für bedürftige SchülerInnen noch zeitgemäß sei. Bedürftige SchülerInnen bekämen ab diesem Jahr durch Gesetzesänderungen in den Sozialgesetzbüchern für jedes Schuljahr einen Pauschalzuschuss in Höhe von 100,-€ pro SchülerIn.
