Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Bezirksausschuss Alverskirchen empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Umweltschutz folgende Beschlussempfehlung an den Gemeinderat:

 

Der Gemeinderat beschließt, ein Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Alverskirchen Nord-West" zur Änderung der Baugrenze im Bereich Hauptstraße 12 einzuleiten.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, vorab mit dem Grundstückseigentümer die Einräumung eines gemeindlichen Vorkaufsrechts zu dem Wert zu vereinbaren, der zum Zeitpunkt des Verkaufs durch einen vereidigten Gutachter festgestellt wird. Des Weiteren ist mit dem Eigentümer eine Vereinbarung zu schließen, nach der dieser für evtl. im Bebauungsplanverfahren anfallende externe Planungs- oder Gutachterkosten aufkommt.

 


Abstimmung:            einstimmig

 


Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 67/2014 verwiesen, die Gemeindeober-amtsrat Reher anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert.

 

Auf Rückfrage des sachkundigen Bürgers Wolf erklärt Gemeindeoberamtsrat Reher, dass gemäß Bebauungsplan, sofern das Baufenster entsprechend vergrößert werde, grundsätzlich auch eine Nutzungsänderung mit mehreren Wohneinheiten möglich wäre, wobei der Raum hier begrenzt sei.

 

Sachkundiger Bürger Lemberg berichtet, dass die CDU-Fraktion sich mit dem Eigentümer getroffen habe, um sich einen Überblick über die derzeitige und zukünftige Wohnsituation und Eigentumsverhältnisse machen zu können. Die CDU-Fraktion spreche sich für eine Änderung des Bebauungsplanes aus, so dass neuer Wohnraum geschaffen werde könne. Jedoch solle die Gemeinde eine vertragliche Regelung finden, um bei einer späteren Veräußerung des Gebäudes das Vorkaufsrecht zu erlangen. 

 

Ratsmitglied Brockmann erläutert, dass die FDP-Fraktion sich für eine Änderung des Bebauungsplanes entschieden habe, da diese Änderung hier eine Nachverdichtung im Bestand ermögliche. Es solle jedoch im Vorfeld vertraglich gesichert werden, dass externe Verfahrenskosten vom Eigentümer des Gebäudes Hauptstraße 12 und nicht von der Gemeinde zu tragen seien.

 

Sachkundiger Bürger Pannhorst erklärt, dass die scharfe Kurve die Verkehrsgeschwindigkeit drossle und somit einem Unfallaufkommen vorbeuge. Daher plädiere die SPD-Fraktion für die Änderung des Bebauungsplanes, so dass hier neuer Wohnraum in Sinne der Nachverdichtung geschaffen werden könne.

 

Bürgermeister Banken erklärt, dass die Verwaltung momentan das Gebäude nicht erwerben könne und der Eigentümer es derzeit auch nicht veräußern wolle. Das Vorkaufsrecht der Gemeinde bei einem späteren Verkauf des Gebäudes sei auf Grundlage eines dann zu erstellenden Wertgutachtens eines vereidigten Gutachters vertraglich zu sichern.

 

Der Vorsitzende des Bürgerteam Alverskirchen (BTA) Herr Kretschmer spricht sich für die Möglichkeit der Nachverdichtung und somit für die Änderung des Bebauungsplans aus.