Sitzung: 30.10.2014 Bezirksausschuss Alverskirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Befangen: 1
Vorlage: 109/2014
Beschluss:
Der Bezirksausschuss Alverskirchen empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Umweltschutz folgenden Beschluss:
Das Vorhaben kann aufgrund der fehlenden Unterlagen und Angaben zur „Betriebstrennung“ noch nicht abschließend beurteilt werden, da hiervon die planungsrechtliche Zulässigkeit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB abhängt. Die Baugenehmigungsbehörde wird um Prüfung gebeten, ob – bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen – trotz Zufahrt über die Hofstelle Vinckenweg 30 von einer Betriebstrennung ausgegangen werden kann. Bis zur Klärung der Frage der Betriebstrennung gilt das Einvernehmen als nicht erteilt.
Abstimmung: einstimmig
(sachkundiger Bürger Tertilt hat gem. § 31 GO an der Beratung und
Abstimmung nicht teilgenommen)
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage 109/2014 verwiesen, die Gemeindeoberamtsrat Reher anhand einer Power-Point-Präsentation erläutert und dabei auch von einem ersten Informationsgespräch mit dem Bauherrn und Herrn Dr. Quas (WLV) berichtet.
Sachkundiger Bürger Tertilt erklärt, dass bei ihm Ausschließungsgründe gemäß § 31 GO vorlägen, daher werde er bei der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.
Ratsmitglied Brockmann erklärt, dass die FDP-Fraktion der Bauvoranfrage zustimmen werde, sofern die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllt seien. Auch ein landwirtschaftlicher Betrieb müsse sich entwickeln können.
Der Vorsitzende des Bürgerteam Alverskirchen (BTA) Herr Kretschmer erläutert, dass besonders die Immissionen zu prüfen seien, da der Standort sehr dicht an ein Wohngebiet grenze. Jedoch sei es auch aus wirtschaftlicher Sicht wichtig und erforderlich, dass die Landwirtschaft auch in Everswinkel expandieren könne.
Auf Rückfrage des sachkundigen Bürgers Lemberg, erklärt Gemeindeoberamtsrat Reher, dass unter Berücksichtigung von immissionsmindernden Maßnahmen (z.B. Abluftwäsche) durchaus eine weitere Stallung in der Nähe der Hofstelle möglich sei. Die Immissionsschutzstelle werde die Angaben des Geruchs- und Ammoniakgutachtens prüfen und wenn alle Prüfkriterien erfüllt seien, auch genehmigen.
Ratsmitglied Brockmann hinterfragt, ob es nicht planerisch und wirtschaftlich sinnvoller wäre, wenn der Bauherr direkt an der Hofstelle bauen würde. Bürgermeister Banken weist daraufhin, dass auch eine solche Alternative vom Bauherrn gemeinsam mit dem WLV noch unter wirtschaftlichen und genehmigungsrechtlichen Aspekten geprüft werde.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden Gerbermann erklärt Bürgermeister Banken, dass man vor einer abschließenden Entscheidung auf jeden Fall nochmals mit dem Thema in den Ausschuss komme.
