Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Bürgermeisters zum Jahresabschluss 2014 zur Kenntnis und verweist den Jahresabschluss 2014 zur Prüfung gem. § 101 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Abstimmung: einstimmig
Zum Sachverhalt wird auf die Vorlage verwiesen.
Bürgermeister Banken stellt die wesentlichen Inhalte des Jahresabschlusses 2014 vor.