Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 5

Beschluss:                

 

Der Bezirksausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ so durchzuführen, dass mindestens 2 Wohneinheiten pro Baugrundstück ermöglicht werden. Dazu sollen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.

 

 


Abstimmung:            5 Nein-Stimmen

 

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)


Vor Eintritt in den Tagesordnungspunkt hinterfragt Gemeindeoberamtsrat Reher die Befangenheit des sachkundigen Bürgers Pannhorst als Anlieger der Wiemstraße bzgl. des SPD-Antrages in Bezug auf die Festsetzung der Anzahl der Wohneinheiten. Dies sei eine Regelung auf Ebene des Bebauungsplanes. Da man Herrn Pannhorst auch bisher bei der Beratung über den Bebauungsplan (nicht Flächennutzungsplan) aus bekannten Gründen für befangen erklärt habe, treffe dies auch nun für die Beratung über den SPD-Antrag zu. Die Befangenheitserklärung beziehe sich lediglich auf das Bebauungsplan- und nicht das Flächennutzungsplanverfahren.

 

Sachkundiger Bürger Pannhorst widerspricht dem und erklärt, dass er nicht befangen sei.

 

Der Bezirksausschuss Alverskirchen fasst nach kurzer Diskussion auf Vorschlag des Vorsitzenden Gerbermann daraufhin folgenden

 

Beschluss:

 

Der Bezirksausschuss Alverskirchen beschließt, dass bei dem sachkundigen Bürger Pannhorst bzgl. des Bebauungsplanes Königskamp II und daher auch bzgl. der Beratung über den SPD-Antrag Ausschließungsgründe gemäß § 31 GO vorliegen.

 

 

 

Abstimmung:           5 Ja-Stimmen

                                  (sachkundiger Bürger Pannhorst hat gem. § 31 GO  

                                  nicht mitgestimmt)

 

Zum SPD-Antrag wird auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 04.09.2015 verwiesen, den Ratsmitglied Dr. Hamann erläutert.

 

Auf Rückfrage des Ratsmitgliedes Folker, ob durch die Vorgabe, mindestens 2 Wohneinheiten pro Grundstück errichten zu können, dann die Anzahl der Grundstücke in einem weiteren Bauleitplanverfahren zu reduzieren sei, erklärt Ratsmitglied Dr. Hamann, dass diese Folge auf Grundlage des Wohnungsedarfsgutachtens zu prüfen sei.

 

Gemeindeoberamtsrat Reher erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die Anzahl der Grundstücke und mögliche Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Königskamp II“ und verweist darauf, dass dies bei aktuell 26 Alverkirchener Baubewerbern bedarfsgerecht sei.

 

Ratsmitglied Stelthove erklärt, dass er der Herangehensweise einer verdichteten Bauweise zustimmen würde, dieser Vorschlag jedoch zu einem früheren Zeitpunkt hätte vorgetragen werden müssen. Daher werde er sich bei der Beschlussfassung enthalten.

 

Bürgermeister Banken gibt zu Bedenken, dass eine erneute Bebauungsplanänderung weitere 1 – 2 Jahre Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen und man weitere Alverskirchener Grundstücksbewerber verlieren würde.

 

Daraufhin erfolgt die Abstimmung über den SPD-Antrag.

 

Beschluss:                

 

Der Bezirksausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ so durchzuführen, dass mindestens 2 Wohneinheiten pro Baugrundstück ermöglicht werden. Dazu sollen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.

 

Abstimmung:            5 Nein-Stimmen

                                   (sachkundiger Bürger Pannhorst hat gem. § 31 GO  

                                   nicht mitgestimmt)

 

(Damit ist der Antrag abgelehnt.)