Sitzung: 15.09.2015 Bezirksausschuss Alverskirchen
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 5
Beschluss:
Der Bezirksausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ so durchzuführen, dass mindestens 2 Wohneinheiten pro Baugrundstück ermöglicht werden. Dazu sollen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.
Abstimmung: 5 Nein-Stimmen
(Damit ist der Antrag abgelehnt.)
Vor Eintritt in den
Tagesordnungspunkt hinterfragt Gemeindeoberamtsrat Reher die Befangenheit des
sachkundigen Bürgers Pannhorst als Anlieger der Wiemstraße bzgl. des
SPD-Antrages in Bezug auf die Festsetzung der Anzahl der Wohneinheiten. Dies
sei eine Regelung auf Ebene des Bebauungsplanes. Da man Herrn Pannhorst auch
bisher bei der Beratung über den Bebauungsplan (nicht Flächennutzungsplan) aus
bekannten Gründen für befangen erklärt habe, treffe dies auch nun für die
Beratung über den SPD-Antrag zu. Die Befangenheitserklärung beziehe sich
lediglich auf das Bebauungsplan- und nicht das Flächennutzungsplanverfahren.
Sachkundiger Bürger
Pannhorst widerspricht dem und erklärt, dass er nicht befangen sei.
Der Bezirksausschuss
Alverskirchen fasst nach kurzer Diskussion auf Vorschlag des Vorsitzenden
Gerbermann daraufhin folgenden
Beschluss:
Der Bezirksausschuss
Alverskirchen beschließt, dass bei dem sachkundigen Bürger Pannhorst bzgl. des
Bebauungsplanes Königskamp II und daher auch bzgl. der Beratung über den
SPD-Antrag Ausschließungsgründe gemäß § 31 GO vorliegen.
Abstimmung: 5 Ja-Stimmen
(sachkundiger Bürger Pannhorst hat
gem. § 31 GO
nicht
mitgestimmt)
Zum SPD-Antrag wird
auf den Antrag der SPD-Fraktion vom 04.09.2015 verwiesen, den Ratsmitglied Dr.
Hamann erläutert.
Auf Rückfrage des
Ratsmitgliedes Folker, ob durch die Vorgabe, mindestens 2 Wohneinheiten pro
Grundstück errichten zu können, dann die Anzahl der Grundstücke in einem
weiteren Bauleitplanverfahren zu reduzieren sei, erklärt Ratsmitglied Dr.
Hamann, dass diese Folge auf Grundlage des Wohnungsedarfsgutachtens zu prüfen
sei.
Gemeindeoberamtsrat
Reher erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation die Anzahl der
Grundstücke und mögliche Anzahl der Wohneinheiten im Baugebiet „Königskamp II“
und verweist darauf, dass dies bei aktuell 26 Alverkirchener Baubewerbern
bedarfsgerecht sei.
Ratsmitglied
Stelthove erklärt, dass er der Herangehensweise einer verdichteten Bauweise zustimmen
würde, dieser Vorschlag jedoch zu einem früheren Zeitpunkt hätte vorgetragen
werden müssen. Daher werde er sich bei der Beschlussfassung enthalten.
Bürgermeister Banken
gibt zu Bedenken, dass eine erneute Bebauungsplanänderung weitere 1 – 2 Jahre
Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen und man weitere Alverskirchener Grundstücksbewerber
verlieren würde.
Daraufhin erfolgt
die Abstimmung über den SPD-Antrag.
Beschluss:
Der Bezirksausschuss
empfiehlt dem Gemeinderat, die 34. Änderung des Flächennutzungsplans und die
Aufstellung des Bebauungsplans „Königskamp II“ so durchzuführen, dass mindestens
2 Wohneinheiten pro Baugrundstück ermöglicht werden. Dazu sollen
Flächennutzungsplan und Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.
Abstimmung: 5 Nein-Stimmen
(sachkundiger Bürger Pannhorst hat gem. § 31 GO
nicht
mitgestimmt)
(Damit ist der
Antrag abgelehnt.)
