Die Gemeinde Everswinkel übernimmt die Reinigung der Straßen und Gehwege für alle Durchgangsstraßen in den beiden Ortsteilen Alverskirchen und Everswinkel, für die Straßen in den Gewerbegebieten sowie für einige weitere stark genutzte Straßen wie z.B. diejenigen, auf denen die Schulwege verlaufen.
Die dadurch entstehenden Kosten werden über die Straßenreinigungsgebühr auf die Besitzer der Grundstücke umgelegt, die durch die jeweilige Straße erschlossen werden.
Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten Sie im Serviceportal unter dem Stichwort
Straßenreinigungsgebühr
Im gleichen Umfang übernimmt die Gemeinde Everswinkel auch den Winterdienst.
Achtung:
Die Straßen in den Wohngebieten werden nicht von der Gemeinde Everswinkel angefahren. Hier ist bei Schnee und Eis auf der Fahrbahn besondere Vorsicht geboten.
Für die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. die MieterInnen zuständig. Wo es keine klar abgegrenzten Bürgersteige gibt, muss für die Fußgänger eine Gasse geschoben werden. In der Straßenreinigungssatzung finden Sie alle Details aufgelistet.
Weitere Informationen erhalten Sie im Serviceportal unter dem Stichwort Streudienst.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Straßenreinigung finden Sie in unserem Serviceportal.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
Telefax: 02582 88-511
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