Mit Google Translate kann everswinkel.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Gemeinde Everwinkel hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".
Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.
Die Gemeinde Everswinkel übernimmt die Reinigung der Straßen und Gehwege für alle Durchgangsstraßen in den beiden Ortsteilen Alverskirchen und Everswinkel, für die Straßen in den Gewerbegebieten sowie für einige weitere stark genutzte Straßen wie z.B. diejenigen, auf denen die Schulwege verlaufen.
Die dadurch entstehenden Kosten werden über die Straßenreinigungsgebühr auf die Besitzer der Grundstücke umgelegt, die durch die jeweilige Straße erschlossen werden.
Weitere Informationen zu den Gebühren erhalten Sie im Serviceportal.
Im gleichen Umfang übernimmt die Gemeinde Everswinkel auch den Winterdienst.
Achtung:
Die Straßen in den Wohngebieten werden nicht von der Gemeinde Everswinkel angefahren. Hier ist bei Schnee und Eis auf der Fahrbahn besondere Vorsicht geboten.
Für die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen sind die jeweiligen Grundstückseigentümer bzw. die MieterInnen zuständig. Wo es keine klar abgegrenzten Bürgersteige gibt, muss für die Fußgänger eine Gasse geschoben werden. In der Straßenreinigungssatzung (PDF) finden Sie alle Details aufgelistet.
Weitere Informationen zum Winterdienst erhalten Sie im Serviceportal.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Straßenreinigung, Gebühren und Winterdienst finden Sie in unserem Serviceportal.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
gmndvrswnkld
Kontaktformular