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Logo, Wappen und Schriftzug

Richtlinien zur Verwendung des Gemeindewappens, des Logos oder des Schriftzuges der Gemeinde Everswinkel

Logo Everswinkel

Der Gemeinderat hat am 16.03.2016 einstimmig Richtlinien für die Verwendung des Gemeindewappens, des Logos der Gemeinde Everswinkel und des Schriftzuges GEMEINDE EVERSWINKEL beschlossen. 

Damit ist – wie in anderen Kommunen auch – eine tragfähige und verlässliche Grundlage für künftige Entscheidungen über die Verwendung der einzelnen Elemente geschaffen worden. Die neuen Richtlinien unterscheiden jetzt deutlich zwischen der Nutzung von Wappen, Logo und Schriftzug der Gemeinde Everswinkel.

Das Wappen

Das Gemeindewappen ist nämlich ein Hoheitszeichen. Das Recht zur Führung dieses Wappens wurde der Gemeinde Everswinkel 1962 eigens durch den Innenminister verliehen. Schriftstücke und Druckwerke erhalten durch das Wappen amtlichen Charakter, und im Gemeindesiegel dient es zur Beglaubigung von Urkunden. 

Es darf darum ausschließlich durch die Gemeinde bzw. in ihrem Auftrag verwendet werden. Ein Beispiel hierfür wäre etwa eine Broschüre, in der alle Wappen des Kreises Warendorf dargestellt werden. Das Wappen wird also künftig nur noch in ganz besonderen Ausnahmefällen Dritten zur Verfügung gestellt.

Aber dafür gibt es ja seit geraumer Zeit das Logo, bei dem das Wappen und der Schriftzug GEMEINDE EVERSWINKEL in weißer Schrift auf rotem Grund nebeneinander stehen. 

Örtliche Vereine und Organisationen können künftig die Nutzung dieses Logos schriftlich beantragen. 

Da das Wappen auch hier die Nähe zur Gemeinde Everswinkel nahelegt, wird das Logo am ehesten dann zum Einsatz kommen, wenn die Gemeinde Everswinkel Partner einer Einrichtung oder Veranstaltung ist. 

Eine Verwendung im Rahmen von gewerblichen oder politischen Zusammenhängen ist dagegen vollständig ausgeschlossen.

Der Schriftzug

Großzügiger sind die Regelungen für die Nutzung des Schriftzuges GEMEINDE EVERSWINKEL.

Örtliche Vereine und Organisationen können ihn jederzeit nutzen, um ihrer Verbundenheit mit ihrem Ort Ausdruck zu verleihen – und zwar ohne einen Antrag zu stellen

 Auch Gewerbetreibende, die im Rahmen ihrer Marketingmaßnahmen ihre Zugehörigkeit zu Everswinkel zeigen möchten, können den Schriftzug nutzen. Wollen sie den Schriftzug jedoch auf einem Produkt anbringen, so müssen sie sich zuvor ihr Vorhaben genehmigen lassen. 

Für alle Anwendungen gilt natürlich: Logo und Schriftzug dürfen nur in der festgelegten Form und Farbe verwendet werden, damit der Wiedererkennungswert auch erhalten bleibt. „Mit den großzügigen Verwendungsregeln für den Schriftzug erreichen wir, dass jetzt viele ihre Zugehörigkeit zu(r) GEMEINDE EVERSWINKEL zeigen können“, zeigt sich Bürgermeister Seidel mit den neuen Richtlinien zufrieden. „Damit steht der Grundgedanke des Marketingkonzepts jetzt gewissermaßen zum download bereit.“

Eine Datei des Schriftzugs erhält man beim Haupt- und Personalamt, welches auch bei Fragen gerne behilflich ist.

Dokumente zum Herunterladen

Kontakt

Frau Brähler
Haupt-, Personal- und Schulamt

Tel. 02582 88-703

E-Mail senden

Frau Rondorf
Haupt-, Personal- und Schulamt

Tel: 02582 88-702

E-Mail senden

Anschrift

Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

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