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Jahresabschluss mit Anlagen

Die neuen Vorschriften des NKF enthalten Regelungen für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug sowie den dafür erforderlichen Nachweis durch die Aufstellung eines Jahresabschlusses. 

Sie orientieren sich im Wesentlichen dabei an den kaufmännischen Standards des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, soweit nicht wichtige gemeindliche Besonderheiten Abweichungen erforderlich gemacht haben und dieser gesondert geregelt worden sind. Zentrale Rechengrößen sind im NKF die kaufmännischen Erfolgsgrößen Aufwand und Ertrag als Ergebnisgrößen sowie Einzahlungen und Auszahlungen für die Abbildung der gemeindlichen Zahlungsströme im NKF.

Der Jahresabschluss zeigt nicht nur das Ergebnis der Haushaltsausführung sondern gibt mit der Bilanz einen vollständigen Überblick über die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Ergänzt durch den Lagebericht wird die derzeitige Situation sowie die künftige Entwicklung mit Chancen und Risiken beurteilt. Der Jahresabschluss wird vor Einbringung in den Gemeinderat durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft und diese umfangreiche Prüfung wurde in den vergangenen Jahren stets mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk abgeschlossen. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss auf Grundlage des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers abschließend geprüft hat, wird das Ergebnis vom Gemeinderat festgestellt.

An dieser Stelle halten wir für Sie den jeweils letzten Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar.

Zum Ansehen und Herunterladen

Kontakt

Gemeinde Everswinkel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Telefon: 02582/88-0
E-Mail: gmndvrswnkld

Anschrift

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Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

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