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Sterbefall

Ein Todesfall zieht eine Menge organisatorischer Schritte nach sich. Ein Bestattungsunternehmer kann Ihnen da Vieles abnehmen. Er weiß, was erledigt werden muss und welche Unterlagen dazu notwendig sind. Grundsätzlich können Sie es aber auch selbst übernehmen, die Formalitäten zu erledigen.

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag gemeldet werden. Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Eine Kerze für einen Verstorbenen

Wen Sie noch unterrichten müssen oder woran Sie denken müssen:

  • Arbeitgeber des/der Verstorbenen
  • Rentenversicherung
  • Krankenversicherung
  • Lebens- und Unfallversicherung
  • Beamtenversorgung
  • ggf. Lohnsteuerkarte ändern (Informationen erhalten Sie beim Finanzamt)
  • Auto um- oder abmelden (Um ein Auto umzumelden, wenden Sie sich bitte an den Kreis Warendorf. Abmeldungen können Sie auch beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Everswinkel erledigen)

Erbangelegenheiten

In Erbangelegenheiten können Sie sich an das zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht) wenden.
Das zuständige Standesamt informiert u. a. automatisch die Meldebehörde des Wohnortes.

Anliegen rund um einen Todesfall

Im Bereich „Serviceportal“ finden Sie folgende Anliegen mit Informationen und Kontaktdaten:

Sterbeurkunde

Kontakt

Standesamt Everswinkel

Frau Margret Lamenta
Telefon: 02582/88-110

E-Mail senden

Hausanschrift:
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Postanschrift:
Am Magnusplatz 30
Postfach 1162
48347 Everswinkel

Anschrift

Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Kontakt

Telefon: 02582 88-0
Telefax: 02582 88-511
gmndvrswnkld
Kontaktformular

 
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