Ein Todesfall zieht eine Menge organisatorischer Schritte nach sich. Ein Bestattungsunternehmer kann Ihnen da Vieles abnehmen. Er weiß, was erledigt werden muss und welche Unterlagen dazu notwendig sind. Grundsätzlich können Sie es aber auch selbst übernehmen, die Formalitäten zu erledigen.
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag gemeldet werden. Zuständig ist immer das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Wen Sie noch unterrichten müssen oder woran Sie denken müssen:
In Erbangelegenheiten können Sie sich an das zuständige Nachlassgericht (Amtsgericht) wenden.
Das zuständige Standesamt informiert u. a. automatisch die Meldebehörde des Wohnortes.
Im Bereich „Serviceportal“ finden Sie folgende Anliegen mit Informationen und Kontaktdaten:
Standesamt Everswinkel
Frau Margret Lamenta
Telefon: 02582/88-110
Hausanschrift:
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Postanschrift:
Am Magnusplatz 30
Postfach 1162
48347 Everswinkel
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
Telefax: 02582 88-511
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