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Neben dem Einzelabschluss haben die Kommunen gem. § 2 NKFEG NRW einen Gesamtabschluss nach § 116 GO NRW oder einen Beteiligungsbericht nach § 116a GO NRW aufzustellen.
Dieser fasst, wie ein Konzernabschluss in der Privatwirtschaft, die verselbstständigten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammen, als handele es sich um ein einziges Unternehmen. Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzanlage so darzustellen, als ob die Kernverwaltung mit ihren verselbstständigten Aufgabenbereichen eine einzige wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet. Die Adressaten des Gesamtabschlusses sollen anhand dieser Information beurteilen können, ob die Gemeinde einschließlich ihrer Betriebe zukünftig in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.
An dieser Stelle halten wir für Sie den jeweils letzten Gesamtabschluss zur Einsichtnahme verfügbar.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
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