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Wichtige Informationen und AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen zu Steuern und Gebühren finden Sie im Serviceportal der Gemeinde.
Weitere Informationen zur Grundsteuer finden Sie im Serviceportal der Gemeinde.
Gewerbesteuer: 420 Prozent
Weitere Informationen zur Gewerbesteuer finden Sie im Serviceportal der Gemeinde.
Die Haltung von Hunden ist steuerpflichtig. Wenn Sie sich einen Hund zulegen, so müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen bei der Gemeinde melden. Auch wenn Ihr Hund verstorben ist oder verkauft wurde, muss dies in einer Frist von zwei Wochen gemeldet werden.
Alle wichtigen Informationen zur Hundesteuer finden Sie in dem Serviceportal der Gemeinde.
Die Vergnügungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. In Everswinkel unterliegen ihr die im Gebiet der Gemeinde Everswinkel veranstalteten „Vergnügungen“, womit u.a. gewerbliche Tanzveranstaltungen sowie der Betrieb von Spielautomaten und Unterhaltungsapparaten gehört. Steuerpflichtig ist der jeweilige Unternehmer der Veranstaltung.
Steuerfrei sind Familien- und Betriebsfeiern, Veranstaltungen von Gewerkschaften, Parteien und Religionsgemeinschaften sowie nicht gewerbsmäßige Veranstaltungen von Vereinen.
Ausführliche Informationen zur Vergnügungssteuer finden Sie im Serviceportal der Gemeinde.
Abfallbeseitigungsgebühren (jährlich - Stand ab Januar 2024)
Für die Auslieferung von Müllgefäßen durch den Bauhof der Gemeinde Everswinkel wird eine pauschale Gebühr von 10 Euro je Antrag erhoben.
Abfallgefäß | Größe | Kosten |
---|---|---|
Restabfallgefäß | 80 Liter | 144,25 Euro |
| 120 Liter | 216,37 Euro |
| 240 Liter | 432,75 Euro |
1.100 Liter | 1.983,42 Euro | |
Bioabfallgefäß | 80 Liter | 83,24 Euro |
120 Liter | 124,87 Euro | |
240 Liter | 249,73 Euro | |
Papiertonne | 240 Liter | kostenlos |
Gelbe Tonne | 240 Liter | kostenlos |
Weitere Informationen zum Thema Abfallgebühren finden Sie im Serviceportal der Gemeinde.
Schmutzwassergebühren inkl. Abwasserabgabe
pro m³ inkl. Abwasserabgabe
Niederschlagswassergebühren
pro m² bebauter bzw. überbauter und / oder befestigter abflusswirksamer Fläche
Teilversiegelte Flächen, Flächen, die an eine Brauchwasseranlage und / oder eine genehmigte Versickerungsanlage angeschlossen sind, werden mit einer Ermäßigung von 30% berücksichtigt
Das Gebiet der Gemeinde Everswinkel wird von Bächen und Gräben durchzogen. Die Unterhaltung dieser Gewässer – also ihre Pflege und Entwicklung - führen die zwei Wasser- und Bodenverbände Albersloh-Rinkerode und Warendorf-Süd durch.
Durch die Änderung des Landeswassergesetzes werden die Gebühren rückwirkend ab 2019 neu festgesetzt. Das Einzugsgebiet von Gewässern erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Alle Grundstückseigentümer müssen diese Gebühr entrichten, egal ob im Außenbereich oder in der bebauten Ortslage. Ebenfalls ist im Gesetz geregelt, dass 90 % der Gebühren auf die versiegelte Fläche zu verteilen sind und 10 % auf die unversiegelte Fläche.
Maßstab für die Berechnung der Gebühren ist die Grundstücksfläche in m².
Ortsrecht
Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW in der Gemeinde Everswinkel
Rechtsgrundlage allgemein
- Landeswassergesetz (LWG NRW)
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
Gebühren
Die Gebühren für die Gewässerunterhaltung ab Januar 2024:
Für befestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr: 0,02791 €
Für unbefestigte Flächen von Grundstücken pro m²/Jahr: 0,00019 €
Weitere Informationen zu Gewässerunterhaltungsgebühren finden Sie im Serviceportal der Gemeinde.
Straßenreinigungsgebühren (jährlich)
Weitere Informationen zu Straßenreinigungsbühren finden Sie im Serviceportal der Gemeinde.
Als Steuer (früher auch Taxe) wird eine Geldleistung ohne Anspruch auf individuelle Gegenleistung bezeichnet, die ein öffentlich-rechtliches Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen steuerpflichtigen Personen – was sowohl natürliche als auch juristische Personen einschließt – auferlegt. Damit sind Steuern öffentlich-rechtliche Abgaben, die zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs alle zahlen müssen, die den Tatbestand der Steuerpflicht erfüllen (...).
Eine Gebühr (veraltet Gebührnis) ist eine öffentlich-rechtlich erhobene Geldleistung, die als Gegenleistung für die besondere Inanspruchnahme der Verwaltung erhoben wird.
Quelle: Wikipedia
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
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