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Wenn Ihr Kind in Alverskirchen oder Everswinkel das Licht der Welt erblickt hat, kommen Sie zum Standesamt der Gemeinde Everswinkel. Unsere Standesbeamtin ist Ihnen bei allen Formalitäten behilflich.
Sind Vater und Mutter nicht miteinander verheiratet, können Sie vor der Geburt die „Anerkennung der Vaterschaft“ klären. Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Kind und Vater mit unterhaltsrechtlichen und erbrechtlichen Folgen ein.
Auch das Finanzielle ist nach der Geburt eines Kindes wichtig. Sie können z.B. Kindergeld beantragen oder einen Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte durch das Finanzamt eintragen lassen.
Über die Geburt Ihres Kindes geht automatisch eine Mitteilung zur Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Im Bereich „Serviceportal“ finden Sie folgende Anliegen mit Informationen und Kontaktdaten:
Familienstammbuch
Geburtsanmeldungen
Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung
Standesamt Everswinkel
Frau Margret Lamenta
Telefon: 02582/88-110
Hausanschrift:
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Postanschrift:
Am Magnusplatz 30
Postfach 1162
48347 Everswinkel
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
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