Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Google Translate

Mit Google Translate kann everswinkel.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Die Gemeinde Everwinkel hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Geburt

Wenn Ihr Kind in Alverskirchen oder Everswinkel das Licht der Welt erblickt hat, kommen Sie zum Standesamt der Gemeinde Everswinkel. Unsere Standesbeamtin ist Ihnen bei allen Formalitäten behilflich.

Sind Vater und Mutter nicht miteinander verheiratet, können Sie vor der Geburt die „Anerkennung der Vaterschaft“ klären. Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Kind und Vater mit unterhaltsrechtlichen und erbrechtlichen Folgen ein.

Auch das Finanzielle ist nach der Geburt eines Kindes wichtig. Sie können z.B. Kindergeld beantragen oder einen Kinderfreibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte durch das Finanzamt eintragen lassen.

Über die Geburt Ihres Kindes geht automatisch eine Mitteilung zur Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Neugeborenes in einer Babytrage

Anliegen rund um die Geburt

Im Bereich „Serviceportal“ finden Sie folgende Anliegen mit Informationen und Kontaktdaten:

Familienstammbuch
Geburtsanmeldungen
Geburtsurkunde
Vaterschaftsanerkennung

Elterngeld
Kindergeld
Unterhaltsvorschussleistungen

Kontakt

Standesamt Everswinkel

Frau Margret Lamenta
Telefon: 02582/88-110

E-Mail senden

Hausanschrift:
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Postanschrift:
Am Magnusplatz 30
Postfach 1162
48347 Everswinkel

Anschrift

Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel

Kontakt

Telefon: 02582 88-0
gmndvrswnkld
Kontaktformular