Gremien und Mitglieder
Gemeinderat, politische Gremien und Sitzungskalender
Gemeinderat
Vorsitzender des Gemeinderates ist Bürgermeister Sebastian Seidel. Mitglieder des Gemeinderats sind 26 Ratsmitglieder, die bei der letzten Gemeinderatswahl 2020 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wurden. Der Gemeinderat fasst Beschlüsse zu Themen, die vorher in den politischen Fachgremien sorgfältig beraten wurden.
Ratsmitglieder
Elmar Benter
Pfarrer-Marx-Straße 4
48351 Everwinkel
Telefon: 02582/1532
Irmgard Brockhausen
Versmar 1
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/9355
Jörg Edelbrock
Westerstraße 22
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991514
Dirk Folker
Münsterstraße 29b
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/902666
André Gerbermann
Püning 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/288
Karl-Heinz Gerwing
Krüzkamp 3
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/8256
Werner Lemberg
Große Kamp 35
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991393
Lasse Lohmann
Freckenhorster Straße 12
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991349
Bernhard Rotthege
Mehringen 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/218
Robert Schoppmann
Schuter 1
48351 Everswinkel
Telefon: 0170/7530898
David Schubert
Am Vinckenbusch 34a
48351 Everswinkel
Telefon: 0151/40636011
Lars Thiemann
Wester 7
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1799
Silke Webbeler
Hillgenstohl 23
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/65460
Magdalene Wierbrügge
Ludwig-Gausebeck-Straße 40
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/65131
Dr. Wilfried Hamann
Eichendorffstraße 6
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/991651
Irene Meier
Overbergstraße 11
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/669039
Marc Schmidt
Bergstraße 17
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/902299
Alexandra Lindstedt
Gartenstraße 5
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/2119857
Wolfgang Effing
Schlehenweg 16
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/99968
Kirsten Heumann
Von-Voss-Straße 8
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/9689
Jan Hoyer
Schillerstraße 15
48351 Everswinkel
Telefon: 0151/59887788
Jürgen Günther
Dr.-Wittrup-Straße 8
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/9617
Marion Schniggendiller
Ernst-Tertilt-Straße 4
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/902580
Karl Stelthove
Wieningen 6
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/9735
Andreas Franitza
Rosenstraße 45
48351 Everswinkel
Reimund Wernery
Auf dem Esch 13
48351 Everswinkel
Telefon: 02582/1638
Politische Gremien
Aufgaben:
- Der Hauptausschuss stimmt die Arbeit aller Ausschüsse aufeinander ab (§ 59 Abs. 1 GO NRW)
- Der Hauptausschuss bereitet die Sitzungen des Rates in allen Angelegenheiten vor, die nicht in die Zuständigkeit eines anderen Ausschusses fallen
- Gemäß § 6 der Hauptsatzung nimmt der Hauptausschuss auch die Aufgaben des Finanzausschusses im Sinne des § 57 Abs. 2 GO NRW wahr.
- Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der Hauptausschuss auch für die Erledigungen von Anregungen und Beschwerden zuständig (§ 24 GO NRW).
Entscheidungsbefugnisse:
- Ablehnung von Stundungen öffentlich-rechtlicher Abgaben und privatrechtlicher Forderungen, bei Beiträgen von mehr als 5.000 Euro.
- Erlass und Niederschlagung von nicht einbringbaren Geldforderungen der Gemeinde bei Beträgen von mehr als 5.000 Euro.
- Gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche mit einem Wert des Zugeständnisses von mehr als 10.000 Euro.
- Entscheidungen gemäß § 69 Abs. 6 des Landespersonalvertretungsgesetzes.
- Abschluss von Miet- und Pachverträgen mit einem Jahreswert von mehr als 15.000 Euro
- Abschluss von Grundstücksverträgen udn Erbbaurechtsverträgen mit einem Grundstückswert von mehr als 160.000 Euro einschließlich der Änderung solcher Verträge.
- Abschluss anderer Verträge mit einem Wert von mehr als 35.000 Euro, bei wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen aus einem Vertrag ist insoweit der Jahreswert des Vertrages zu Grunde zu legen. Die Entscheidungsbefugnisse des Bau- und Vergabeausschusses sowie des Ausschusses für Planung und Umweltschutz bleiben unberührt.
- Genehmigung von Dienstreisen der Mitglieder des Rats und der Ausschüsse.
- Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen sowie eine besondere Namensgebung für alle öffentliche Einrichtungen.
- Widmung und Einziehung von öffentlichen Straßen nach StrWG NRW.
- Entscheidung über Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW), soweit sie nicht in Zuständigkeit des Bürgermeisters oder eines anderen Ausschusses fallen.
- Stellungnahme der Gemeinde zum Kreishaushalt nach den Vorschriften der Kreisordnung NRW.
Aufgaben:
Aufgaben und Befugnisse des Bezirksausschusses beschränken sich auf den Zuständigkeitsbereich des Gemeindebezirkes Alverkirchen
- Der Bezirksausschuss ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Gemeindebezirk berühren, zu hören und er ist berechtigt, zu allen den Gemeindebezirk betreffenden Angelegenheiten Vorschläge und Anregungen zu machen.
- Dem Bezirksausschuss wird das Recht eingeräumt, durch den Vorsitzenden bzw. seinen Stellvertreter an den Beratungen eines Ausschusses teilzunehmen, wenn über Angelegenheiten beraten wird, die auf einen Vorschlag oder eine Anregung des Bezirksausschusses zurückgehen;
- nach Absprache mit dem Bürgermeister die Einwohner des Bezirkes gern. § 23 GO NRW über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten zu unterrichten.
Beratend bzw. empfehlend wird der Bezirkssausschuss darüber hinaus in folgenden Aufgabenbereichen tätig:
- Haushaltsplanberatungen über Haushaltsansätze, die den Gemeindebezirk betreffen.
- Festlegung der Reihenfolge der Arbeiten zum Um- und Ausbau sowie zur Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen von bezirklicher Bedeutung, einschließlich der Straßenbeleuchtung aufgrund der Beschlüsse des Rates und nach Maßgabe des Haushaltsplanes, mit Ausnahme von Arbeiten, die nicht von großer Bedeutung sind.
- Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen im Gemeindebezirk.
- Die Empfehlungen des Bezirksausschusses haben für die Beratungen der Ratsausschüsse besonderes Gewicht. In der Regel werden die Ausschüsse diesen Empfehlungen folgen; ihre Entscheidungsbefugnisse bleiben davon aber unberührt.
- Der Bürgermeister und seine Stellvertreter sind berechtigt, den Vorsitzenden des Bezirksausschusses für den Bereich seines Bezirkes an der Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben und Verpflichtungen zu beteiligen
Aufgaben:
- Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz ist zuständig für alle Planungsaufgaben der Gemeinde und solche Aufgaben und Angelegenheiten, die sich auf städtebauliche Planungen zurückführen lassen oder damit zusammenhängen. Bei eigenen Baumaßnahmen ist der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz aber nur hinsichtlich der Grundzüge der Planung und deren Zusammenhänge mit Belangen des Ortsbildes/der Ortsentwicklung zu beteiligen.
- Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz ist auch zuständig für die Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs, des Straßenverkehrs, des Umwelt- und Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Abfallwirtschaft.
- Der Ausschuss für Planung, Umwelt- und Klimaschutz ist gem. § 6 der Hauptsatzung zuständiger Ausschuss für die Aufgaben des Denkmalschutzes (§ 23 Abs. 2 DSchG).
Entscheidungsbefugnisse:
- Verfahrensleitende Beschlüsse in Bauleitplanverfahren sowie Stellungnahmen und Beschlüsse zu allen Planverfahren, soweit nicht der Bürgermeister nach § 41 Abs. 3 GO NRW zuständig ist.
- Zulässigkeit von Vorhaben
- Entscheidungen über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. § 14 Abs. 2 und § 36 Abs. 1 BauGB, soweit nicht der Bürgermeister nach § 41 Abs. 3 GO NRW zuständig ist.
- Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 Abs. 1 BauGB, soweit nicht der Bürgermeister nach § 41 Abs. 3 GO NRW zuständig ist.
- Soweit Entscheidungen zur Wahrung gemeindlicher Belange und von Stellungnahmefristen nicht rechtzeitig getroffen werden können, wird der Bürgermeister ermächtigt, im Einzelfall über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zu befinden. Der Bürgermeister wird über erfolgte Entscheidungen im Ausschuss berichten.
- Entscheidungen über eigene Planungen und Baumaßnahmen der Gemeinde hinsichtlich der Grundzüge der Planung und deren Zusammenhänge mit Belangen des Ortsbildes/der Ortsentwicklung sowie Straßenendausbauplanungen sowie sonstiger Fragen der Straßenraumgestaltung, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Rates gem. § 41 Abs.1 GO oder des Bürgermeisters gem. § 41 Abs. 3 GO fallen;
- Abgabe von Stellungnahmen zu Planungen anderer Vorhabensträger, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters gem. § 41 Abs. 3 GO NRW fallen;
- Vergabe von Aufträgen, die der Durchführung von Bauleitplanverfahren dienen oder solche vorbereiten sollen, mit einem Wert von mehr als 35.000 Euro;
- Anträge, Stellungnahmen und Vorschläge an die Straßenverkehrsbehörde zu wesentlichen straßenverkehrsrechtlichen Regelungen gem. Straßenverkehrsordnung;
- Richtlinien für die Vergabe der im Haushalt vorgesehenen Zuschüsse für die Restaurierung von Denkmälern;
- Unterschutzstellung von Denkmälern gem. § 3 DSchG, soweit nicht eine von der Stellungnahme des Landschaftsverbandes abweichende Entscheidung getroffen werden soll und dieser nicht gem. § 21 Abs. 4 DSchG von dem Recht Gebrauch macht, eine Entscheidung der Oberen Denkmalbehörde herbeizuführen
Aufgaben:
- Der Bau- und Vergabeausschuss ist zuständig für alle Bauaufgaben der Gemeinde, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses fallen.
- Wegen der Grundzüge der Planung einzelner Baumaßnahmen und deren Zusammenhänge mit Belangen des Ortsbildes/der Ortsentwicklung ist der Ausschuss für Planung und Umweltschutz und ggf. der Bezirksausschuss Alverskirchen zu beteiligen.
- Der Bau- und Vergabeausschuss ist zuständig für alle Auftragsvergaben, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des Bürgermeisters, des Ausschusses für Planung und Umweltschutz oder des Betriebsausschusses fallen.
Entscheidungsbefugnisse:
- Vergabe von Aufträgen mit einem Wert mehr als 35.000 Euro. Vergaben von Aufträgen mit einem Wert von 15.000 bis 35.000 Euro gibt der Bürgermeister dem Bau- und Vergabeausschuss zur Kenntnis.
Aufgaben:
- Der Schul-, Sport-, Kulturausschuss ist für alle Schulangelegenheiten zuständig. Bei Planung, Bau und Einrichtung von Schulen wirkt der Schulausschuss in schulfachlicher Hinsicht bei den Aufgaben des Ausschusses für Planung und Umweltschutz sowie des Bau- und Vergabeausschusses mit.
- Der Schul-, Sport-, Kulturausschuss ist für alle Angelegenheiten des Kulturwesens zuständig.
- Der Schul-, Sport-, Kulturausschuss ist für alle Sportangelegenheiten zuständig. Bei Planung, Bau und Einrichtung gemeindlicher Sportstätten wirkt der Sportausschuss in sportfachlicher Hinsicht bei den Aufgaben des Ausschusses für Planung und Umweltschutz sowie des Bau- und Vergabeausschusses mit.
Entscheidungsbefugnisse:
- Vergabe der im Haushaltsplan vorgesehenen Zuwendungen an Vereine, Verbände und Einrichtungen der Kulturpflege und des Sports nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die örtlichen Vereine, Verbände, Initiativen und sonstigen Vereinigungen sowie Sportvereine in der Gemeinde Everswinkel.
Aufgaben:
- Der Ausschuss für Familien und Soziales ist zuständig für alle Angelegenheiten der Familien, der Generationen und des Sozialwesens.
Entscheidungsbefugnisse:
- Vergabe der im Haushaltsplan vorgesehenen Zuwendungen für die Bereiche der Familien, der Generationen und der Sozialhilfe.
- Planung der Einrichtung von Kinderspielplätzen.
Aufgaben:
- Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gem. § 59 Abs. 3 GO NRW für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses der Gemeinde Everswinkel zuständig.
Aufgaben:
- Der Wahlausschuss ist bei der Wahl der Vertreter/-innen der Gemeinde Everswinkel (Gemeinderat) zuständig für die Einteilung der Wahlbezirke, er entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge und stellt das Wahlergebnis fest.
Aufgaben:
- Der Wahlprüfungsausschuss ist gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz für die Vorprüfung von Einsprüchen sowie die Feststellung der Gültigkeit einer Wahl zuständig.
Sitzungstermine