Die Vorschriften des NKF enthalten Regelungen für die Haushaltsplanung und den Haushaltsvollzug sowie den dafür erforderlichen Nachweis durch die Aufstellung eines Jahresabschlusses.
Sie orientieren sich im Wesentlichen dabei an den kaufmännischen Standards des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, soweit nicht wichtige gemeindliche Besonderheiten Abweichungen erforderlich gemacht haben und dieser gesondert geregelt worden sind. Zentrale Rechengrößen sind im NKF die kaufmännischen Erfolgsgrößen Aufwand und Ertrag als Ergebnisgrößen sowie Einzahlungen und Auszahlungen für die Abbildung der gemeindlichen Zahlungsströme im NKF. Der Haushalt ist und bleibt das zentrale Steuerungs- und Rechenschaftsinstrument in der gemeindlichen Verwaltung.
An dieser Stelle halten wir für Sie den Haushaltsplan des vorherigen Haushaltsjahres sowie des laufenden Haushaltsjahres zur Einsichtnahme verfügbar.
Gemeinde Everswinkel
Bürgermeister
Sebastian Seidel
Am Magnusplatz 30
48351 Everswinkel
Telefon: 02582 88-0
Telefax: 02582 88-511
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